Renten sichern – Sozialindustrie trockenlegen!
Damit die AHV auch für kommende Generationen gesichert ist, dürfen Reformen nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Wir setzen uns für ein höheres und für beide Geschlechter identisches Rentenalter ein, welches automatisiert an die durchschnittliche Lebenserwartung angepasst wird. Zudem ist die KESB, sowie die gesamte Sozialindustrie – welche vorwiegend durch links-grüne Parlaments- und Verwaltungsentscheide auf- und ausgebaut wurden – trockenzulegen. Um Sozialexzesse zu vermeiden, ist es die Aufgabe der Kommunalbehörden, die Bemessung der Sozialhilfe festzusetzen. Die Gemeinden sind von ihrem Zwang zum fraglosen Zahlen zu befreien.
Renten sichern
Die durchschnittliche Lebenserwartung in der Schweiz von 87 Jahren für Frauen und 83 Jahren für Männer gehört zu den höchsten der Welt. Doch immer weniger Arbeitstätige müssen für immer mehr Rentner aufkommen. Haben 1970 noch fünf Personen für einen Rentner einbezahlt, sind es 2015 noch deren drei. Im Jahre 2040 werden es voraussichtlich nur noch zwei sein. Es ist absehbar, dass aufgrund der zunehmenden Anzahl Rentenbezüger in den nächsten Jahren schnell steigende Defizite zu erwarten sind. Damit die AHV auch für kommende Generationen gesichert ist, dürfen Reformen nicht weiter auf die lange Bank geschoben werden. Wir setzen uns für ein höheres und für beide Geschlechter identisches Rentenalter ein, welches automatisiert an die durchschnittliche Lebenserwartung angepasst wird. Der der Rentenauszahlung des BVG zugrunde liegende Umwandlungssatz ist zu entpolitisieren und automatisiert an die durchschnittliche Lebenserwartung zu koppeln.
Missbrauch verhindern – Zwang bekämpfen
Sozialwerke haben den wirklich Bedürftigen zu helfen, weshalb der Missbrauch von Sozial- oder Fürsorgeleistungen entschieden bekämpft werden muss. Es darf keine Anreize zur Ausnützung des Sozialsystems mehr geben. Entsprechend sind insbesondere die teils fürstlichen Zusatzleistungen zu kürzen. Zwangsverordnungen sozialpolitischer Massnahmen von übergeordneter Stelle, wie zum Beispiel durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), lehnen wir vehement ab. Die KESB, sowie die gesamte Sozialindustrie – welche vorwiegend durch links-grüne Parlaments- und Verwaltungsentscheide auf- und ausgebaut wurden – müssen trocken gelegt werden. Um Sozialexzesse zu vermeiden, ist es die Aufgabe der Kommunalbehörden, die Bemessung der Sozialhilfe festzusetzen. Die Gemeinden sind von ihrem Zwang zum fraglosen Zahlen zu befreien. Stattdessen sind ihre Kompetenzen in Bezug auf die Auszahlung von Leistungen und Sanktionen zu stärken.
Sozialtourismus unterbinden
Ausländer dürfen nicht eingebürgert werden, wenn sie Sozialhilfe beziehen oder bezogene Sozialgelder noch nicht vollumfänglich zurückbezahlt haben. Zudem dürfen sie erst Sozialhilfe beziehen, wenn sie mindestens 5 Jahre lang in die Sozialwerke einbezahlt haben. Dadurch wird eine Einwanderung in unsere Sozialwerke konsequent unterbunden.
Sozialindustrie abbauen
Innert nur 10 Jahren haben sich die Sozialhilfeausgaben von Gemeinden und Kantonen auf 2,4 Milliarden Franken verdoppelt. Von 1994 bis 2004 hat die Zahl der Beschäftigten im Sozialwesen (ohne Heime) von 37‘000 auf 76‘000 um 106 % zugenommen. Es bildete sich ein wahrer Speckgürtel an Profiteuren, die gut von der Sozialindustrie leben. Diese Fehlentwicklungen erfordern es, den ausufernden Sozialstaat einzudämmen. Aus diesen Gründen bekämpfen wir weitere Abgaben oder deren Erhöhung zur Finanzierung defizitärer Sozialwerke. Deren weitere Verschuldung ist per Schuldenbremse zu verunmöglichen.
Unterstützung von Menschen mit Behinderungen
Wir unterstützen auf Eigenverantwortung ausgerichtete Bestrebungen. Wir unterstützen Privatpersonen und Organisationen, die eine berufliche und gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Eine Zusammenführung auf schulischer Ebene ist abzulehnen.
Dafür kämpfen wir:
- Gleiches Rentenalter für Mann und Frau
- Entpolitisierte, automatisierte und an die Lebenserwartung angepasste Festsetzung des RentenUmwandlungssatzes
- Implementierung der Schuldenbremse in unseren Sozialwerken
- Sofortige Auflösung der KESB, Kompetenzverschiebung zurück zu den Gemeinden
- Kürzungen bei der Sozialhilfe zwecks Anreizwirkung
- Keine Sozialhilfe für Ausländer, welche nicht mindestens 5 Jahre in unsere Sozialwerke einbezahlt haben
- Sozialhilfeempfänger werden nicht eingebürgert